Bigge Elements
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 27.05.2024

1. Vertragsabschluss

Eine Aktion von Bigge-Elements kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch (Mail, Buchungsformular) gebucht werden. Mit Ihrer Buchung kommt ein Vertragsabschluss zustande, der für beide Parteien verbindlich ist. Die Annahme des Vertrages kommt mit der Bestätigung zustande, die je nach Vertragsform auch mündlich sein kann. Die Annahme des Vertrages bedarf daher keiner bestimmten Form.

2. Leistungen

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem gebuchten Angebot.

  • Kanutour/Kajak- und StandUpPaddle-Verleih: inkl. Ausleihe von Kanu (SUP), Paddel, Schwimmhilfen, Gepäcktonne, Tourguide bei geführter Tour
  • Geocaching: inkl. Ausleihe von GPS-Geräten, Einweisung, Aufgabenstellung und Karte
  • Kletteraktion: inkl. Bereitstellung von Sicherungsmaterial und Sicherungsperson
  • Bogenschießaktion: inkl. Bereitstellung von Bogenschießmaterial (Bögen, Ziele, Pfeile)
  • Individuelle Teamtrainings- und Events, z.B. Niedrigseilgärten, Floßbau, Olympiaden, Workshops.
  • Übernachtungen im Gästehaus „ErlebnisSee" oder den Blockhütten.

An- und Abreise sind vom Kunden selbstständig zu organisieren.

3. Zahlung

3.1 Training + Event

Die Zahlung der Leistung erfolgt vor Veranstaltungsbeginn vor Ort in bar oder per Überweisung nach Rechnungsstellung durch Bigge-Elements auf das Konto des Veranstalters: Eine Buchung wird mit einer Anzahlung von mind. 15% des Gesamtbetrages bestätigt. Alle Preisangaben inkl. 19% Umsatzsteuer.

3.2 Übernachtung

  • 200€ Anzahlung bei Buchung
  • 50% der Übernachtungskosten bis 4 Wochen vor Anreise
  • Die Restzahlung ist bis 2 Wochen vor Anreise ohne weitere Aufforderung zu tätigen.

4. Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde hat das Recht jeder Zeit vom Vertrag zurück zu treten. Stornierungen haben stets schriftlich zu erfolgen. Durch Planung und Organisationsaufwand behält sich Bigge-Elements vor, nach folgender Staffelung vom Angebotspreis zu berechnen:

4.1 Storno Training und Event

  • ab 21. Tag vor dem gebuchten Termin 60 %
  • ab 7. Tag vor dem gebuchten Termin 100 %

Weiterhin halten wir uns vor, Personen von den Touren auszuschließen die alkoholisiert sind oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, ohne Rückerstattung.

4.2 Storno Übernachtung

  • bis 90 Tage vor Ankunft 15% des Rechnungsbetrags
  • 89 bis 30 Tage vor Ankunft 25% des Rechnungsbetrags
  • 29 bis 8 Tage vor Ankunft 60% des Rechnungsbetrags
  • 7 bis 0 Tage vor Ankunft 80% des Rechnungsbetrags

4.3 Rücktritt durch Bigge-Elements

  • Bigge-Elements ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, im Falle höherer Gewalt oder wenn andere von Bigge-Elements nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  • Bigge-Elements hat den Verantwortlichen (Gruppenleiter) von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Bei berechtigtem Rücktritt von Bigge-Elements entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz.

5. Haftung und gegenseitige Verpflichtung

Wir werden die vereinbarten Leistungen auftragsgerecht erbringen, haften aber nicht für Zusatzleistungen die über Fremdfirmen gebucht werden. Können wir unsere Leistung aus von uns verschuldeten Gründen nicht erbringen, haften wir bis 2/3 des vereinbarten Leistungspreises. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

  • Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
  • Für Personenschäden auf Grund fahrlässiger Handlungen wird keine Haftung übernommen.
  • Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Der Gruppenleiter/Besteller haftet für den Verlust von oder Beschädigungen am Inventar (Gruppenhaus, Blockhütten).
  • Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Fahrzeuge auf den Grundstücken von Bigge-Elements haftet Bigge-Elements nicht.
  • Die Hausordnung, einzusehen in den Räumlichkeiten von Bigge Elements, ist einzuhalten.

5.1 Für Aktionen auf dem Wasser

Durch Ihre Auftragsbestätigung verpflichten Sie sich beim Benutzen der von uns gemieteten Boote, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen und die von uns erhaltenen Schwimmhilfen tragen. Insbesondere für Kinder gilt das sie nur mit ordnungsgemäß angelegter Schwimmhilfe befördert werden dürfen.

Durch die Übernahme unserer Boote verpflichten Sie sich, diese nur mit der zulässigen Höchstpersonenzahl zu besetzen bzw. mit der höchst zulässigen Zuladung zu belasten. Die Boote nicht bei Gefahr z.B. Gewitter, Hochwasser, Sturm und Unwetter zu benutzen. Sie verpflichten sich weiterhin, die schifffahrtspolizeilichen, natur- und umweltlichen Vorschriften einzuhalten und die Freizeitordnung des Ruhrverbandes, einzusehen auf www.ruhrverband.de/sport-freizeit/freizeitordnung, einzuhalten.

Wir übergeben unser Material in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand.

5.2 Verlust, Diebstahl, Beschädigung

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der von uns an Ihnen überlassenen Ausrüstung haften Sie in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Mietsachen wieder zurückgegeben haben.

Sollte durch den von Ihnen verursachten Schaden für uns ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden entstehen, so haften Sie als Verursacher in vollem Umfang für den Leistungsausfall.

Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der Mietsachen, auch einzelner Teile, ohne dass es von Seiten des Vermieters des Nachweises des Verschuldens bedarf.

Mit der Übernahme unserer Materialien erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an.

Der Veranstalter haftet nicht für während der Aktion/des Verleihs verloren gegangene Gegenstände, auch nicht für Wasserschäden.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Olpe.

7. Datenschutz

  • Der Datenschutz unterliegt den Regelungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zu einer Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Mieter erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.
  • Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche über die Internetseite des Gruppenhauses abrufbar sind.

8. Schlussbestimmungen

  • Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Mieter sind unwirksam.
  • Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Individuelle Änderungen und Ergänzungen sind durch ausdrückliche Vereinbarung zulässig, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch generell der Schriftform.
Bigge Elements

Bigge Elements macht Zusammenarbeit nicht nur verständlich, sondern erlebbar und wirksam. Für alle Ebenen. In einem System.

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Kontakt

  • info@bigge-elements.de
  • 02761 / 700 90 48
  • Kirchesohl 2, 57462 Olpe

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